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PHYSIOTHERAPIE

Leben ist Bewegung. Bewegung ist Leben.

Ist die Bewegung eingeschränkt und/oder schmerzhaft, leidet darunter die Lebensqualität.

Damit Sie schnellstmöglich wieder in einen aktiven und schmerzfreien Alltag zurückkehren können, möchten WIR, das physiotherapeutische Team des ZMS, Sie bestmöglich dabei unterstützen.

 

 

Dafür werden zu Beginn der Behandlung eine gründliche Analyse Ihres Beschwerdebildes und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Anschließend wird gemeinsam das Therapieziel (z.B. Schmerzfreiheit, muskuläre Kräftigung, Gangsicherheit, etc.) festgelegt und ein individueller Behandlungsplan erstellt.

 

 

Um das Therapieziel zu erreichen setzen wir verschiedene Techniken ein:

  • Aktive Therapie – Heilgymnastik

  • Manuelle Therapietechniken (z.B. Mulligan, Typaldos)

  • Gelenksmobilisation

  • Triggerpunkttherapie

  • Klassische Massage

  • Sportmassage

  • Taping

  • Faszientechniken

 

 

Unsere gemeinsamen Behandlungsschwerpunkte umfassen die:

  • Orthopädie (prä- und postoperativ)

  • Traumatologie

  • Sportphysiotherapie

  • Innere Medizin

  • Geriatrie

  • Präventive Physiotherapie zur Vorbeugung von Beschwerden

 

 

Organisatorisches  

Zuweisung vom Arzt

Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung mit einer ärztlichen Diagnose und den Verweis für Physiotherapie (z.B. 10x Physiotherapie a 45min). Zu Ihrem Ersttermin nehmen Sie bitte diese Verordnung, alle relevanten Befunde sowie ein Badetuch mit. 

 

 

Bewilligung bei der Krankenkasse

Sobald Sie die Verordnung besitzen, reichen Sie diese bei der zuständigen Krankenkasse ein (per Fax, Post oder persönlich). Bitte achten Sie dabei auf die angeführte Gültigkeitsdauer auf Ihrer Verordnung (2 bzw. 4 Wochen), um diese rechtzeitig bewilligen zu lassen und einen Verfall zu vermeiden.

Den Bewilligungsstempel benötigen Sie um am Ende der Therapieserie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

 

 

Kostenrückerstattung

Am Ende der Therapieserie bekommen Sie von Ihrer Therapeutin eine Honorarnote. Zusammen mit der bewilligten Verordnung können Sie dann eine Kostenrückerstattung beantragen.

 

 

Terminvergabe und Absage

Die Termine werden direkt mit der jeweiligen Therapeutin vereinbart. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine Absage bis spätestens 24h im Voraus (Ausnahmen sind akute Geschehen wie z.B. Krankheit).

Zu kurzfristig bzw. nicht abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

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